In § 25 ARB 2002 ist der Rechtschutz für Nichtselbständige geregelt.
Vom Versicherungsschutz umfaßt ist z.B. der Schadenersatz - Rechtsschutz.
Wenn Sie durch einen anderen geschädigt wurden, so können Sie sich vor der Geltungmachung des Anspruches eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzvesicherung einholen. Auch wenn normalerweise die Kosten von dem Schädiger zu zahlen sind, so kann es vorkommen, daß dieser nicht in der Lage ist, die Kosten zu zahlen. In diesem Fall bleiben Sie nicht darauf sitzen, sondern der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt kann mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen.
Auch greift dieser Baustein Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie Ansprüche aus einem Vertrag, z.B. Werkvertrag oder Kaufvertrag durchsetzen möchten. Voraussetzung ist natürlich immer, daß ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bei offensichtlichen Fällen kann die Rechtsschutzversicherung auch eine Deckung ablehnen. Hier wird Sie Ihr Rechtsanwalt entsprechend darauf hinweisen.
Ein weiterer Baustein dieser Versicherung ist der Arbeitsrechtsschutz. Dieser ist besonders wichtig. Wenn Ihnen gekündigt wird oder Sie sonstige Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, so können Sie sich hiergegen zur Wehr setzen und einen Rechtsanwalt beauftragen für Sie tätig zu werden. Die dann entstehenden Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt.
Wichtig ist, daß es für die Bereiche Familien - Lebenspartnerschsfts - und Erbrecht keine Übernahme der Kosten gibt. Von der Versicherung ist aber eine einmalige Beratung umfaßt.
Sie können also mit Ihrem Anliegen einen Rechtsanwalt aufsuchen und vom diesem eine Beratung erhalten. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Den weiteren Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte dem § 25 ARB 2002.