Rechtsschutzversicherung

Ein jeder kennt die Werbung, in der ein Mandant zum "Rechtsanwalt" Liebling kommt und seine Karte zückt. Darum möchte ich Ihnen hier einen kurzen Überblick über die Rechtsschutzversicherungen geben.

 

Welche Rechtsschutzversicherung?

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Wo und bei welcher Versicherung Sie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, kann ich Ihnen hier nicht empfehlen. Aus meiner eigenen Tätigkeit kann ich nur sagen, daß es auch keine großen Unterschide gibt. Erkundigen Sie sich bei ihrem Versicherer, bei dem Sie auch die übrigen Versicherungen haben. GGf. können Sie dort ein gutes Angebot erhalten. 

Ansonsten gilt: Vergleichen Sie die Prämien! Die teuerste Versichung muß nicht automatisch auch die beste sein.  

 

ARB 2002, hier ist die Rechtsschutzversicherung geregelt

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Der Leistungsumfang der Rechsschutzversicherungen ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ( ARB 2002 ).

In diesen ARB 2002 sind die Aufgaben der Rechtsschutzversicherung, die verschiedenen Leistungsarten, die Leistungen, die Rechte und Pflichten des Vesicheres sowie des Versicherten, sowie die verschiedenen Formen des Versicherungsschutzes usw., geregelt.

Wenn Sie sich entschließen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, dann lesen Sie sich vorher die ARB 2002 genau durch. Vergleichen Sie dann Ihr Angebot mit den Leistungen, die von Ihrer Rechtsschutzvesicherung umfaßt sind. 

Die einzelnen Formen des Versicherungschutzes sind in den §§ 21 ff. ARB 2002 geregelt. Überlegen Sie sich bei Abschluß einer Versicherung, welchen Schutz Sie benötigen.

So braucht ein Selbständiger keinen Arbeitsrechtschutz. Der Eigentümer eines Einfamilienhauses keinen Mieterrechtsschutz.usw. 

 

Welche Formen der Rechtschutzversicherung gibt es?

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Im Folgenden möchte ich Ihnen einige Formen der Rechtsschutzversicherung erläutern. Hierbei gehe ich nicht auf alle Formen ein. Wenn Sie Interesse am Abschluß einer Rechtsschutzversicherung haben, so lassen Sie sich genau beraten und werfen Sie ein Blick in die ARB 2002, um die für Sie richtige Vesicherung auszuwählen.

 

Verkehrs - Rechtsschutz

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§ 21 ARB 2002 ist der Verkehrs-Rechtsschutz.
Hiervon umfaßt ist z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz bei Unfällen gegen den Unfallgegner.
Ebenso der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
Als weiteres auch der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird: Rotlichtverstoß, Tenpoüberschreitung, Falsches Verhalten im Straßenverkehr usw. und Sie sich dagegen zur Wehr setzen wollen, haben Sie persönlich keine Möglichkeit Akteneinsicht zu bekommen. Hierzu müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Dabei entstehen leicht Gebühren, die EUR 200,00 übersteigen. Meist sind diese Gebühren wesentlich höher, als die Geldbuße. Jedoch ist es dem Rechtsanwalt im einzelnen Fall durchaus möglich, mit einem Schreiben an die Verwaltungsbehörde den Vorwurf zu entkräften oder in einem gerichtlichen Verfahren vom Tisch zu bekommen ( z.B. Aufhebung der Fahrverbotes durch Zahlung eines höheren Bussgeldes ).
Im Regelfall kommt Ihre Rechtsschutzversicherung für diese Kosten auf. Denn hierbei ist zu beachten, daß Sie gegen die Verwaltungsbehörde keinen Kostenerstatungsanspruch für Ihre Rechtsanwaltskosten haben - auch dann nicht, wenn das Verfahren durch Mithilfe des Rechtsanwaltes gegen Sie eingestellt wird.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kommt auch für Kosten auf, die Ihnen in Verbindung mit dem Vorwurf eines fahrlässig begangenen verkehrsrechtlichen Vergehen gemacht werden. Mithin zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung ggf. die Kosten, die Ihnen entstanden sind, wenn Sie sich im Straßenverkehr fahrlässig strafbar gemacht  haben. Hiervon umfaßt ist freilich nicht die von Ihnen zu zahlende Strafe!

Alles weitere entnehmen Sie bitte den ARB 2002.
 

 

Privat - und Berufs - Rechtsschutz für Nichtselbständige

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In § 25 ARB 2002 ist der Rechtschutz für Nichtselbständige geregelt.
Vom Versicherungsschutz umfaßt ist z.B. der Schadenersatz - Rechtsschutz.
Wenn Sie durch einen anderen geschädigt wurden, so können Sie sich vor der Geltungmachung des Anspruches eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzvesicherung einholen. Auch wenn normalerweise die Kosten von dem Schädiger zu zahlen sind, so kann es vorkommen, daß dieser nicht in der Lage ist, die Kosten zu zahlen. In diesem Fall bleiben Sie nicht darauf sitzen, sondern der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt kann mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen.

Auch greift dieser Baustein Ihrer Rechtschutzversicherung, wenn Sie Ansprüche aus einem Vertrag, z.B. Werkvertrag oder Kaufvertrag durchsetzen möchten. Voraussetzung ist natürlich immer, daß ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bei offensichtlichen Fällen kann die Rechtsschutzversicherung auch eine Deckung ablehnen. Hier wird Sie Ihr Rechtsanwalt entsprechend darauf hinweisen.

Ein weiterer Baustein dieser Versicherung ist der Arbeitsrechtsschutz. Dieser ist besonders wichtig. Wenn Ihnen gekündigt wird oder Sie sonstige Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, so können Sie sich hiergegen zur Wehr setzen und einen Rechtsanwalt beauftragen für Sie tätig zu werden. Die dann entstehenden Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt.

Wichtig ist, daß es für die Bereiche Familien - Lebenspartnerschsfts - und Erbrecht keine Übernahme der Kosten gibt. Von der Versicherung ist aber eine einmalige Beratung umfaßt.
Sie können also mit Ihrem Anliegen einen Rechtsanwalt aufsuchen und vom diesem eine Beratung erhalten. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Den weiteren Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte dem § 25 ARB 2002.
 

 

 
 

Kontaktaufnahme


Olaf Taubert
(Rechtsanwalt)

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