Berufsbezeichnung: Mediator
Herr Rechtsanwalt Olaf Taubert hat durch eine geeignete
Ausbildung den Nachweis erbracht, dass er nach § 7 a BORA die
Bezeichnung Mediator führen darf.
Zu den berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG )
Bundesrechtsanwaltsordnung ( BRAO )
Berufsordnung der Rechtsanwälte ( BORA )
Die Kanzlei befindet sich in Bürogemeinschaft mit der Sozietät Werwitzki & Pflüger, sowie dem Rechtsanwalt Jan Dierking.
Herr Rechtsanwalt Olaf Taubert hat eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Viktoria Versicherung AG, Am Victoria-Turm 2, 68163 Mannheim abgeschlossen. Räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten auf Grund berufsrechtlicher Regekungen untersagt.(§ 43 a Abs. 4 BRAO). Vor Aufnahme eines Mandantes wird deshalb immer geprüft, ob ein Interesskonflikt vorliegt. In meiner Kanzlei geschieht dieses mittels der verwendeten Kanzlei-Software der Firma advo-ware.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen den Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Celle (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de; Email: schlichtungsstelle@brak.de)